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Hauptschulabschluss Kosten: Was kostet ein Fernkurs zum Hauptschulabschluss?

Menschen, die den Hauptschulabschluss nachholen möchten, machen sich auch Gedanken über die dadurch entstehenden Kosten. Langfristig soll sich das Ganze zwar durch bessere Verdienstmöglichkeiten bezahlt machen, aber zunächst bedarf es vielfach einer gewissen Investitionsbereitschaft. Vor allem ein Fernkurs zum Hauptschulabschluss kann teuer sein und für erhebliche finanzielle Belastungen sorgen.

All diejenigen, die damit liebäugeln, den Hauptschulabschluss beispielsweise an einer privaten Fernschule nachzumachen, müssen sich auch mit der Finanzierung auseinandersetzen. Im Folgenden erfahren Interessierte viel Wissenswertes und können so die Planung gezielt angehen.

Diese Kosten entstehen beim nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses

Erwachsene, die bislang keinen Schulabschluss vorweisen können und dies nun endlich ändern möchten, streben zunächst den Hauptschulabschluss als ersten allgemeinbildenden Schulabschluss an. So schaffen sie eine solide Basis, auf der sie ihren weiteren Werdegang aufbauen können.

Es stellt sich allerdings die Frage, wie die Finanzierung dieses Unterfangens gelingen kann. Bevor man sich in die Finanzplanung vertieft und alle Möglichkeiten auslotet, sollte man wissen, welche Kostenpunkte überhaupt zu beachten sind.

Die nachfolgende Liste bietet hier eine umfassende Übersicht:

  • Lehrgangsgebühren
  • etwaige Prüfungsgebühren im Rahmen der Externenprüfung
  • Ausgaben für Literatur und Lernmaterialien
  • etwaige Nachhilfekosten
  • Kosten für Anfahrten und Übernachtungen anlässlich etwaiger Präsenztermine

Fördermöglichkeiten für den Hauptschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg

Wer keinen Schulabschluss hat und diesen nachholen möchte, kann oftmals finanzielle Unterstützung erhalten. Es existieren verschiedene Fördermöglichkeiten, die hier in Betracht kommen.

Zu nennen sind hier beispielsweise die folgenden Optionen:

  • Bildungsgutschein
  • Stipendium
  • Schüler-BAföG
  • Bildungskredit

Wie hoch sind die Kosten für den Hauptschulabschluss per Fernstudium?

Die exakte Höhe der Kosten für das Nachholen des Hauptschulabschlusses lassen sich nicht pauschalisieren. Wer beispielsweise einen entsprechenden Fernkurs zur Vorbereitung auf die Externenprüfung ins Auge fasst, sollte mit 2.000 Euro bis 4.000 Euro rechnen. Zusätzlich dürfen die Gebühren für die Nichtschülerprüfung nicht vergessen werden.

Wie kann man sich über die Kosten eines Fernkurses zum Hauptschulabschluss informieren?

Im Zuge der Recherche zu den Kosten des Hauptschulabschlusses per Fernkurs erhält man zunächst nur wenige Informationen. Die Anbieter kommunizieren die Kosten nicht offen auf ihren Websites. Dennoch machen sie kein Geheimnis daraus und geben Auskunft über die anfallenden Kosten. Interessierte müssen lediglich mit den Fernschulen Kontakt aufnehmen und das kostenlose Informationsmaterial unverbindlich anfordern. Darin finden sich detaillierte Angaben zu den Kosten des Fernkurses.

Welche Erleichterungen bieten die Fernschulen zur Finanzierung des Hauptschulabschlusses?

Dass die anfallenden Gebühren für viele Menschen belastend sein können, ist den Fernschulen im Allgemeinen bewusst. Daher bieten sie den Lernenden oftmals Erleichterungen an. Zunächst informieren sie über Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus kann man in der Regel eine Ratenzahlung vereinbaren und muss somit nicht den gesamten Betrag auf einmal aufbringen. So kann man einen Teil des festen Arbeitseinkommens für die monatliche Rate verwenden.

Checkliste: So gibt es den Bildungsgutschein für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses

Eine Ratenzahlung ist ohne Frage eine gute Option zur Finanzierung eines Fernkurses zum Hauptschulabschluss, aber idealerweise entstehen den Teilnehmenden keine Kosten, da sie gefördert werden. Ein Bildungsgutschein vom Arbeitsamt erscheint daher als perfekte Lösung.

Wer sich um diesen bemühen möchte, sollte die folgenden Punkte beachten:

  • AZAV-Zertifizierung des Bildungsganges
  • kein Schulabschluss vorhanden

Wenn es um den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses geht, besteht vielfach ein Rechtsanspruch auf die Förderung per Bildungsgutschein. In solchen Fällen handelt es sich dann nicht um eine bloße Kann-Leistung des Arbeitsamtes.

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